Transaktionen / M&A

Im schnelllebigen Geschäftsumfeld von heute nutzen viele Unternehmen den Wandel am Markt, um durch Übernahmen zu expandieren. Die Transaktionen werden immer komplexer. Daher benötigen Investoren rechtliche Beratung, um Deals optimal zu gestalten.

Was EY Law für Sie tun kann

Unternehmen zielen mit Zusammenschlüssen und Übernahmen zunehmend auf Skaleneffekte ab. Sie brauchen effiziente und effektive Prozesse sowohl für die Zeit direkt nach dem Abschluss der Transaktion als auch für den Übernahmeprozess selbst.

Wir nutzen nicht nur die rechtliche Expertise unserer Juristen, sondern kombinieren diese mit unserem wirtschaftlichen und steuerlichen Know-how und unserer fundierten Beratungskompetenz. So können wir eine Vielzahl der Fragen, die eine einzige Transaktion aufwerfen kann, schnell und sicher beantworten.

Wir bringen für jede Transaktion das passende Fachwissen mit und decken bei Bedarf auch Spezialgebiete wie Kartellrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Immaterialgüterrecht, Steuerrecht und viele weitere Aspekte ab. Wir begleiten Sie sicher zum Abschluss.

 

Eine genaue Evaluierung potenzieller Transaktionen ist heute wichtiger denn je. Wir unterstützen Sie mit umfassender Beratung zu Themen wie den folgenden:

  • Carve-outs und Abspaltungen
  • Transaktionsstrukturierungen und -verhandlung
  • Bieterprozesse und Prozessdokumentation
  • Due Diligence auf Käufer- und Verkäuferseite
  • Verbindlichkeiten und Eigenkapitalbindung
  • Anteilskaufverträge und Kaufverträge über andere Vermögenswerte
  • Beteiligungs- und Gesellschafterverträge
  • Joint Venture-Verträge
  • Finanzierungen
  • Dienstleistungsverträge und ähnliche Vereinbarungen innerhalb des Unternehmens
  • Verhandlungen mit Gewerkschaft und Betriebsrat
  • Kartellrechtliche Freigaben von Übernahmen oder Zusammenschlüssen
  • Transaktionsabschlüsse und anschließende Reorganisationen
  • Übernahmerechtliche Beratung und Vertretung vor der Übernahmekommission und der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Venture Capital

Wir beraten Start-Ups, Business Angels, Venture Capital Fonds sowie institutionelle und strategische Investoren in allen Bereichen des Venture Capitals. Gründer profitieren dabei von der Unternehmensgründung über deren Finanzierung bis zum Exit von unserer Expertise. Junge Wachstumsunternehmen unterstützen wir bei der Gestaltung von gesellschaftsrechtlich und steuerlich sinnvollen Beteiligungsstrukturen sowie bei der Umsetzung von (virtuellen) Beteiligungen und sonstigen Incentivierungsprogrammen. Wagniskapitalgeber beraten wir während der Dauer des gesamten Investments, von der Legal Due Diligence, über das Verhandeln von Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen, Joint-Ventures und Wandeldarlehen bis hin zu IPOs und sonstigen Exit-Transaktionen jeglicher Art, dank unserer internationalen und interdisziplinären Ausrichtung umfassend und aus einer Hand.

Private Equity

Im Beteiligungsgeschäft werden Werte nicht an einem Tag geschaffen. Wir beraten Sie deshalb über die eigentliche Akquisition hinaus und unterstützen Sie beratend und operativ dabei, dass Sie die sich ständig ändernden Anforderungen an Ihr eigenes Geschäft und das Ihrer Portfolio-Unternehmen erfüllen – vom Einstieg bis zum Exit. Neben einer marktgerechten Legal Due Diligence berät Sie unser erfahrenes Team auch bei der Erstellung und Verhandlung der Transaktionsdokumentation.

 

Gemeinsam mit den Private-Equity-Spezialisten und Branchenteams aus  den Service Lines von EY bieten wir Ihnen einen umfassenden und abgestimmten Service und stehen Ihnen mit fachlichem und branchenbezogenem Know-how bei Buy-out-Transaktionen, Rekapitalisierungen oder Exit-Transaktionen zur Seite. Dabei haben wir immer den Erfolg Ihres Private-Equity-Investments im Blick. Denn Qualität ist unser oberstes Gebot.

Zusammenschlusskontrolle

Wir beraten Sie bei möglichen Zusammenschlusskontrollen in rechtlicher Hinsicht, unabhängig davon, ob es sich um nationale oder länderübergreifende Transaktionen handelt. Unsere juristische Unterstützung schließt folgende Punkte ein:

  • Wir führen strategische Analysen durch, um mögliche Problemfelder zu identifizieren und bei Bedarf Veräußerungen zu prüfen.
  • Grenzüberschreitende Analysen: Wir sehen uns die Rechtsordnungen verschiedener Länder genau an – egal wo Transaktionen stattfinden sollen.
  • Wir analysieren Marktgrenzen, um mögliche Hindernisse zu erkennen. Dabei arbeiten unsere Juristen eng mit Wirtschaftsexperten und Fachleuten weiterer Disziplinen zusammen.
  • Wir erstellen ein Konzept, das Kernbotschaften, mögliche Problemstellungen und spezifische regionale Aspekte umfasst.
  • Wir beraten Sie bei der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern, erstellen mit Ihnen Geheimhaltungserklärungen oder ähnliche Regelungen für eine klare und sichere Kooperation und prüfen Maßnahmen, um im Zuge der Verhandlungen sogenannte Gun-Jumping-Verstöße zu vermeiden.
  • Wir arbeiten mit den zuständigen Behörden zusammen, von der Vorabstimmung über die Anmeldung bis hin zum Verfahrensabschluss.
  • Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei Veräußerungsprozessen, indem wir beispielsweise Treuhänder bei Verkäufen und Übernahmen hinzuziehen.

Unsere Juristen arbeiten eng mit unseren Spezialisten aus anderen Fachgebieten zusammen, um Ihnen stets integrierte und multidisziplinäre Lösungen bieten zu können.


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