Bank- und Kapitalmarktrecht/Financial Services

Das System der Finanzregulierung wird immer komplexer. Unser integrierter, disziplinübergreifender Ansatz hilft Ihrem Unternehmen, sich im regulatorischen Labyrinth zurechtzufinden. Eine strenge Compliance schützt Ihr Unternehmen nicht nur vor regulatorischen Risiken, sondern ermöglicht Ihnen auch, aufkommende Chancen zu nutzen.

Was EY Law für Sie tun kann

Unser Team berät nationale und internationale Banken, Versicherungsunternehmen, Asset Manager, Finanzdienstleistungsunternehmen und Pensionskassen aber auch nicht regulierte Unternehmen in den Bereichen Bankaufsichtsrecht, Payments & Fintechs, Wealth & Asset Management und Versicherungsaufsichtsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von regulatorischen Vorgaben, bei der Prüfung von Geschäftsmodellen auf bestehende Konzessionspflichten, bei Gründungsprojekten und Konzessionsverfahren, bei Outsourcing-Projekten, im Rahmen der Geldwäscheprävention, bei der Erstellung von Organisationshandbüchern und internen Richtlinien und bei der Sanierung und Abwicklung von Instituten. Darüber hinaus beraten wir sie im Rahmen von Umstrukturierungen und bei Transaktionen, insbesondere bei der Veräußerung und Erwerb von Instituten und Versicherungsunternehmen, (Teil-)Geschäftsbereichen und Portfolios. 

Zusätzlich arbeiten unsere Spezialisten aktiv mit Marktteilnehmern zusammen, um Dokumentationen, Richtlinien und führende Praktiken zu entwickeln.

Bankrecht

  • Beratung im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Fragestellungen (Bankwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Börsegesetz, Zahlungsdienstegesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Pensionskassengesetz, E-Geld-Gesetz, Investmentfondsgesetz, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, Verbraucherkreditgesetz, Alternativfinanzierungsgesetz u.v.a.)
  • Datenschutz und Bankgeheimnis 
  • FinTech 
  • Payments
  • Outsourcing-Projekte
  • Finanzierungen
  • Interne Untersuchungen 
  • Diverse Schulungen von Bankenmitarbeitern (z.B. betreffend Vermeidung von Marktmanipulation und Insiderhandel)
  • Fit&Proper-Schulungen gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern
  • Beratung im Rahmen des Erwerbs von Kreditinstituten bzw. Teilen von Kreditinstituten einschließlich der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen
  • Umstrukturierung von Kreditinstituten
  • Beratung im Rahmen der Optimierung der Eigenmittelstruktur von Kreditinstituten
  • Prüfung und Optimierung von bankbezogenen Verträgen (z.B. Garantien, Kreditverträge u.a.) 
  • Beratung und Vertretung in verwaltungsbehördlichen Verfahren und Verwaltungsstrafverfahren
  • Zivilgerichtliche Banken- und Kapitalmarktprozesse
  • Beratung bei der Durchführung von Crowdfunding 

Kapitalmarktrecht

Wir beraten Sie in folgenden Fragen:

  • Kapitalmarktrechtliche Beratung einschließlich  Fragen der Corporate Governance
  • Beratung zu allen übernahmerechtlichen Fragen (Übernahmeverfahren, Anzeigeverfahren vor der Übernahmekommission etc.)
  • Vertretung vor der Finanzmarktaufsichtsbehörde
  • Beratung bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen
  • Rechtliche Begleitung von Delistings und Squeeze-Outs
  • Beratung in Zusammenhang mit Ad-hoc Publizität, Insiderhandelsverbot und sonstige Pflichten börsennotierter Unternehmen
  • Beratung bei prospektrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung zu Mitarbeiterbeteiligungsmodellen / Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen 
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