Start-Ups: Rechtliche Tipps beim Programmieren

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Was Start-Ups beim Programmieren und Coden rechtlich beachten sollten

EY Law NewTech Rechtsanwalt Martin Hanzl erklärt Start-Ups, wie Sie rechtliche Fehler beim Programmieren vermeiden können: Bei Lizenzbedingungen, Urheber-Fragen und mehr können beim Coden zu unangenehmen rechtliche Konsequenzen und Strafen führen. So stellen Unternehmer:innen in Österreich sicher, dass Sie mit ihrem Start-up kein Risiko eingehen und rechtlich mit ihren programmierten Codes immer save sind.

1. Tipp für Start-Ups: Vorsicht bei Open Source-Programmen

Der Vorteil von Open-Source Software für Start-Ups liegt auf der Hand, der Quellcode wird kostenlos zur Verfügung gestellt, was besonders für junge Programmierer:innen in der Start-Up Szene interessant ist. Aber Vorsicht ist geboten, wenn man auf den Code von Open Source Programmen zurückgreift.

Lizenzen für Open Source Software enthalten oft sogenannte „Copyleft“ Klauseln. Durch solche Klauseln werden Lizenznehmer*innen verpflichtet Bearbeitungen des Quellcodes ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist GNU General Public License (GPL)

Wenn du deinen Code also auf Open Source, die zB unter GPL steht, aufbaust, ist der Copyleft Effekt auf deinen Code anwendbar. Du müsstest deinen Quellcode daher kostenfrei zur Verfügung stellen und könntest Schwierigkeiten bei der Verwertung des Codes (zB beim Verlangen von Lizenzgebühren) bekommen.

Key Takeaway: 
Drum prüfe, wer (Open Source) Code in die eigene Software integriert.  
Don’t forget: 
Selbstverständlich muss auch bei bezahlter Software, die Lizenzbedingungen überprüft werden, um herauszufinden, ob eine Verwertung möglich ist.  

2. Tipp für Start-Ups: Exakte Code Documentation

Die Hauptsache beim Programmieren ist, dass der Code funktioniert und das tut, was er soll. Aber für Investor:innen ist oft eine exakte Dokumentation des Codes relavant. Um potentielle Investor:innen von deinem Produkt oder Idee zu beeindrucken, empfiehlt es sich nicht nur comments zum Code hinzuzufügen, sondern die einzelnen Coding-Schritte ausführlicher zu dokumentieren, etwa in einem README file. Abhängig davon, was das Einsatzgebiet des Codes ist, kann auch eine API Dokumentation angebracht sein.  Bei allen legalen Fragen gilt, je exakter die Code Documentation ist, desto einfacher können rechtliche Unsicherheiten geklärt werden.

Key Takeaway: 
Documentation is key – auch aus Legal-Sicht.

3. Tipp: Fragen zum Urheberrecht beim gemeinsamen Coden

Gemeinsam Programmieren, ob in einem Angestelltenverhältnis oder als Business Partner – was so nett klingt, ist aus Legal-Sicht ohne „Sicherheitsvorkehrungen“ nicht immer ein smarter Move. Das Urhebergesetz sorgt zwar grundsätzlich für Programmierer:innen vor, indem es (i) einen urheberrechtlichen Schutz für Computercode vorsieht und (ii) festlegt, dass, wenn Arbeitnehmer:innen für den Dienstgeber codieren, die Nutzungsrechte an dem Programmierten auf den Dienstgeber übergehen. In der Realität ist es leider nicht immer so einfach!

Das UrhG – und somit auch diese, für den Dienstgeber günstige Stellung gilt nämlich nur, wenn der Dienstnehmer ein Computerprogramm iSd UrhG programmiert. Wird nur ein Teil davon oder nur einzelne Algorithmen programmiert, könnte diese Bestimmung nicht anwendbar sein. In diesem Fall ist es notwendig eine ergänzende Vereinbarung mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin zu treffen (das kann bspw. im Dienstvertrag passieren).  

Wenn ein Unternehmer gemeinsam mit einem Business-Partner codiert, kann es möglich sein, dass beide sogenannte „Miturheber“ des Codes sind. Dadurch kann der Code dann auch nur gemeinsam von beiden verwertet werden. Bei Geschäftspartnern wird das häufig ohnehin so gewollt sein, allerdings kann es rechtlich zu Problemen führen, wenn ein Freund beim Codieren maßgeblich geholgen und mitgearbeitet hat und die Zusammenarbeit/Rechte/Verwertung nicht geklärt wurden.

Key Takeaway: 
Unternehmer:innen sollten sich bereits frühzeitig Gedanken darüber machen, wer welche Rechte an dem Code haben soll und diese Rechtsposition auch vertraglich festlegen. 

4. Tipp für Start-Ups: Achtung mit allen Daten beim Programmieren

Für die Entwicklung und das Training von Algorithmen sind Daten erforderlich, denn nur durch viele verschiedene Beispiele kann ein Algorithmus lernen, Muster in Daten zu erkennen. Abhängig davon, welche Daten dem Code zur Verfügung stehen, müssen Start-ups und Programmierer:innen weitere Bestimmungen beachten: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Bestimmungen der DSGVO. 

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zB Name, Alter, persönliche Vorlieben, E-Mailadresse oder Foto. Häufig ist nicht ganz klar, was alles wirklich personenbezogene Daten darstellen kann (etwa hat der Europäische Gerichtshof vertreten, dass in bestimmten Fällen IP-Adressen auch personenbezogene Daten sind). Bevor das Programm Daten verarbeitet, ist es daher wichtig zu klären, ob diese einen Personenbezug aufweisen. 

Eine Datenverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig, insbesondere bei Einwilligung der betroffenen Person oder zur notwendigen Erfüllung eines Vertrags. Zudem treffen den Verarbeiter umfassende Pflichten (Datenlöschung, Berichtigung, organisatorische Vorkehrungen, etc). Die Nichteinhaltung der DSGVO ist mit hohen Geldstrafen bedroht.

Bereits im Vorfeld der Entwicklung sollte daher berücksichtigt werden, welche Daten durch einen Algorithmus verarbeitet werden und wie die Vorgaben der DSGVO ohne zusätzlichen Aufwand eingehalten werden können (Vertragliche Grundlage, Einholung von Einwilligung, etc). Ansonsten drohen später zusätzliche Kosten durch die nachträgliche Anpassung beim Programmieren oder sogar Strafzahlungen.

Key Takeaway: 
Alle verwendeten Daten beim Programmieren müssen immer genau überprüft werden, um später böse Überraschungen und aufwändiges Umprogrammieren zu vermeiden. 

5. Tipp für Start-Ups: Geheimhaltungserklärungen

Wie oben erwähnt, kann es sein, dass der programmierte Code bzw Teile des Codes (etwa bloße Algorithmen) keinen urheberrechtlichen Schutz genießen; doch auch für solche Fälle gibt es eine rechtliche Lösung. Programmcodes können nämlich ein „Betriebsgeheimnis“ darstellen und dadurch wettbewerbsrechtlich vor Mitbewerber:innen geschützt sein. Achtung, auch hier ist es wichtig, dass das Start-Up bzw. der Programmierer bereits frühzeitig an den Schutz beim Programmieren denken.

Damit der Code ein Betriebsgeheimnis iSd Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sein kann, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen: mangelnde Offenkundigkeit, Geheimhaltungswille und Geheimhaltungsinteresse.

  • Mangelnde Offenkundigkeit bedeutet, dass Informationen nicht allgemein bekannt sind und auch tatsächlich geheim gehalten werden. Sie dürfen nur einem beschränkten Personenkreis bekannt gemacht werden (zB Arbeitnehmer:innen, Tester). Daher sollten Geheimhaltungsvereinbarungen mit Personen getroffen werden, die Zugriff auf den Code haben, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Häufig reicht eine bloße Geheimhaltungsvereinbarung im Dienstvertrag dazu nicht aus; das ist aber im Einzelfall zu klären. 
  • Der Geheimhaltungswille muss aus den äußeren Umständen zum Ausdruck kommen. Geheimhaltungsvereinbarungen oder technische Schutzvorkehrungen (Zugangsbeschränkungen, etc) lassen den Geheimhaltungswillen erkennen. 
  • Vertragliche oder technische Schutzvorkehrungen lassen auch das Geheimhaltungsinteresse erkennen.
Was bringt der Schutz als Betriebsgeheimnis?

 Die unlautere Verwertung von Betriebsgeheimnissen zu Wettbewerbszwecken ist strafbar. Zusätzlich können gegen Mitbewerber Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Gerade wenn Codes nicht die Voraussetzungen für urheberrechtlichen Schutz oder ein Patent erfüllen, ist das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung. Dafür sollten neben technischen Vorkehrungen auch vertragliche Geheimhaltungspflichten vorgesehen werden. überlegt wer

Key Takeaway: 
Soll der Code (auch) als Betriebsgeheimnis geschützt werden soll, sollten bereits frühzeitig überlegt werden, welche vertraglichen und nicht vertraglichen (zB technischen) Maßnahmen gesetzt werden müssen, um einen solchen Schutz des Codes zu erreichen. 

Um den Code bestmöglich zu schützen und anschließend rechtlich einwandfrei als Start-Up verwerten zu können, gilt es als Programmierer bzw. Start-Up einige Punkte zu beachten, wobei das Wichtigste natürlich weiterhin die Funktionalität des Codes und auch der Spaß am Programmieren sein sollte.

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Hanzl Martin, Rechtsanwalt für Krypto, Blockchain, IoT, Smart Contracts, Lawyer für Fintechs un startups in Österreich

Dr. Martin Hanzl

Rechtsanwalt bei EY Law | Head of New Technologies
martin.hanzl@eylaw.at

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