Die Schwellenwerteverordnung wurde bis Ende 2025 verlängert
Schwellenwerteverordnung 2024 Mit dem BGBl. II Nr. 405/2023 wurde die lang ersehnte Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2023 bis nunmehr 31. Dezember 2025 (Schwellenwerte-VO) bekanntgemacht. Diese Verordnung beruht auf einer Verordnungsermächtigung gemäß §§ 19 und 192 BVergG 2018, welche es der Bundesministerin für Justiz erlaubt, gewisse im BVergG 2018 festgelegte Schwellenwerte anzuheben. Durch die neue Verordnung werden […]
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