EY Law Österreich (Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH) hat
LimeWire GmbH (“LimeWire“) beim Markteintritt, insbesondere dem rechtlichen Setup des NFT-Marktplatzes sowie den damit verbundenen aufsichts-, IT- & IP- rechtlichen Fragestellungen, beraten.
Die bisher als Peer-to-Peer File-Sharing Plattform bekannte Marke LimeWire startet ab Mai als Mainstream-Marktplatz für Digital Collectibles aus dem Musik-, Kunst und Unterhaltungsbereich. Dabei möchte LimeWire NFT-Neulingen einen einfachen Einstieg bieten, indem Kunstwerke nicht nur mit Kryptowährungen, sondern auch per Kreditkartenzahlung oder Banküberweisung gekauft werden können.
Das Ziel, innerhalb des ersten Jahres eine Million Nutzer:innen zu gewinnen, soll dadurch erreicht werden, dass bereits beim Launch eine Reihe von Sammlerstücken bekannter Musiker:innen angeboten werden. Für Interessierte wurde eine Warteliste eingerichtet – sie werden benachrichtigt, sobald LimeWire online geht.
Auf einer etablierten Blockchain als innovativer und umweltfreundlicher Partner können NFTs kosten- und energieeffizient geminted werden.
Darüber hinaus soll noch in diesem Jahr ein eigener Token eingeführt werden, dessen Inhaber:innen Zugang zu exklusiven Inhalten und reduzierte Gebühren genießen. Auch hier gibt es bereits die Möglichkeit, den jeweiligen Kanälen auf den Messengerdiensten Telegram und Discord zu folgen, um vorab Ankündigungen zu erhalten.
„Die Begleitung dieses Launches schärft unser Profil im Sektor New Technologies weiter. Ein aufstrebendes Unternehmen in diesem enorm spannenden Bereich der NFTs unterstützen zu dürfen, ist für uns eine weitere Bestätigung, dass wir in diesem Geschäftsfeld ausgezeichnete Expertise vorweisen können und das Vertrauen der Branche genießen“, analysiert Martin Hanzl, Head of New Technologies bei EY Law.
„Das Vertrauen des LimeWire-Teams bei der Umsetzung dieses innovativen Projekts zeigt uns wieder, dass wir uns am Puls der Zeit bewegen. Es macht uns besonders stolz, LimeWire von der Gesellschaftsgründung bis hin zum Launch und darüber hinaus beraten zu dürfen”, so Georg Perkowitsch, Partner bei EY Law.
Das Team von EY Law wurde von Georg Perkowitsch (Rechtsanwalt, Partner) und Martin Hanzl (Rechtsanwalt, Head of New Technologies) geleitet und durch Georg Harer und Ermano Geuer (beide Rechtsanwälte) und Alexander Glaser, Clara Kreuzbauer und Denisa Boeck (Rechtsanwaltsanwärter:innen) unterstützt.
Die EY Steuerberatung, unter der Leitung von Christian Massoner und der Unterstützung durch Arsen Hovakimyan sowie Kristin Resenig, ergänzte das Expertenteam.
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